
In der Arbeitslosenversicherung ist jede geringfügige Beschäftigung versicherungsfrei. Bei mehrfach beschäftigten Arbeitnehmern ist jedes Arbeitsverhältnis für sich zu beurteilen. Die Arbeitszeiten werden nicht zusammengerechnet. Wird die Stundengrenze nur gelegentlich und von geringer Dauer...
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